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Die Initiative bürgschaftsgeschädigter
Frauen wurde 1999 als bundesweites Beratungsprojekt ins Leben gerufen und
wendet sich im Unterschied zu den bereits existierenden
Schuldnerberatungsstellen ausdrücklich an Frauen und Männer, die gerade durch
eine Bürgschaftsverpflichtung in eine finanzielle Notlage geraten sind. Der Initiative geht es speziell um die
Betroffenen, deren Schaden in einer übernommenen Bürgschaft oder
Darlehensmithaftung besteht. Von Darlehensmithaftung spricht man in den
Fällen, in denen Betroffene als "2. oder 3. Darlehensnehmer"
unterschrieben haben. Durch diese Spezifizierung des Angebotes soll einerseits
die Hemmschwelle für Betroffene gesenkt werden, sich zu melden, und
andererseits der Umfang und die besondere Konfliktlage herausgestellt werden. Bürgschaft bedeutet die Übernahme von Schulden für
Andere – ein
frauenspezisches Phänomen: Vorwiegend Frauen
verbürgen sich persönlich für die Interessen des
Ehemannes/Partners, ohne davon je zu profitieren. Eine rechtliche Beratung und Betreuung kann durch
unsere Top Bürgschaftsanwälte auf Wunsch erfolgen, mit dem Ziel der
Unterstützung für eine Bürgschaftsentlassung bzw. einem Bürgschaftsvergleich.
Die Beauftragung erfolgt separat. Unsere Hilfe ist keine
Rechtsberatung. |
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INITIATIVE
BÜRGSCHAFTSGESCHÄDIGTER FRAUEN * Christine Günther *
Am Querenbach 7 * 09366 Stollberg |
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